AGB Transport

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lokai Wassersportler UG (haftungsbeschränkt) Im Saatwinkel 31 C, 13599 Berlin

1.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich alle ihm erteilten Aufträge mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und technischen Möglichkeiten unter Beachtung der einschlägigen Regeln der Technik ordnungsgemäß und fachgerecht auszuführen.

1.2. Versichert ist die vertragliche Haftung des Versicherungsnehmers für Verluste und Beschädigungen von Gütern im Umfang  von  2 bis 40 SZR/kg für innerdeutsche Transporte.

1.3. Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteur Bedingungen, jeweils neuester Fassung.

1.4. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Haftungsgrenze bei internationalen Transporten laut der CMR für den Wert Ihres Bootes möglicherweise nicht ausreichen könnte.

1.5. Wir empfehlen Ihnen eine Zusatzversicherung und beraten Sie hierfür gerne.

1.6. Zur Versicherung des Gutes ist der Auftragnehmer nur verpflichtet soweit ein ausdrücklicher schriftlicher Auftrag dazu unter Angabe

des Versicherungswertes und der zu deckenden Gefahren vorliegt; die bloße Wertangabe ist nicht als Auftrag zur Versicherung anzusehen.

1.7. Sofern der Auftraggeber einen höheren Betrag als in Ziffer 1.2. wünscht, so ist vor Auftragserteilung eine ausdrückliche Vereinbarung darüber zu treffen und der Auftragnehmer ist berechtigt die Kosten einer entsprechenden Versicherung für die höhere Haftung dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

1.8. Durch Entgegennahme eines Versicherungsscheines (Police) übernimmt der Auftragnehmer nicht die Pflichten, die dem Auftraggeber als Versicherungsnehmer obliegen; jedoch hat der Auftragnehmer alle üblichen Maßnahmen zur Erhaltung des Versicherungsanspruches zu treffen.

2.

2.1. Aufgrund der übergroßen Güter, die wir transportieren, kann es beim Straßentransport immer zu Verzögerungen kommen, die wir nicht beeinflussen können. Sei es durch unvorhersehbare Schäden, Verzögerung und Terminabweichung oder Fahrzeugausfall, Straßensperrungen sowie höhere Gewalt. Wir bitten den Auftraggeber daher zu beachten, dass möglicherweise vorgesehene oder vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können. Diese Umstände entbinden den Auftraggeber aber nicht von der Zahlung des Transportentgeltes.

Die Haftung für eine Einhaltung aller abgestimmten Termine ist daher ausgeschlossen.

3.

3.1. Der Auftraggeber hat dafür zu haften, dass das zu transportierende Boot vor Transportantritt im transportfähigen Zustand ist. Das

bedeutet, dass Masten und Geräteträger gelegt oder abgebaut sind, Planen und lose Gegenstände entfernt oder gesichert sind und Motoren und Anlagen gegen Frost geschützt wurden. Sollten wir diese Arbeiten für Sie erledigen, so fallen zusätzliche Kosten an und es wird hieraus kein Anspruch auf Wiederherstellung des Zustandes vor dem Transport abgeleitet.

3.2. Sollte der Eigner auf eine geschlossene Persenning während des Transportes bestehen, so haften wir nicht für möglicherweise entstandene Schäden durch Fahrtwind.

3.3. Grundsätzlich enthalten unsere Angebote den Gesamtpreis für Mautgebühren, Streckenerkundung, Transportbegleitungen, Überbreitengenehmigungen, CMR-Versicherung und alle Preise für unser Personal, Fahrzeuge und Ausrüstung anfallender Kosten

3.4. In einzelnen Fällen und meist bei größeren Abmessungen kann es vorkommen, dass die Genehmigungsbehörden Polizeibegleitung und oder Baustellenräumungen verordnen. Die Kosten hierfür sind nicht im Voraus kalkulierbar, da die Abrechnungssätze in jedem Bundesland und bei jeder Behörde verschieden

sind. Welche Maßnahmen im Einzelfall zu treffen sind, erfahren wir erst mit Erhalt der Genehmigungen, deshalb können wir diese Kosten nicht vorab mit einrechnen.

Diese möglichen Zusatzkosten müssen im Nachgang von uns verrechnet werden.

3.5. Bitte beachten Sie, dass wir alle Folgekosten an Sie weiterberechnen, die durch falsche Angaben, insbesondere über Maße und

Gewichte oder durch Nichteinhalten von zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen, entstehen.

3.6. Wird nach einer Auftragserteilung der geplante Transport vom Auftraggeber storniert, trägt dieser die Kosten für alle bis dahin

beantragte Genehmigungen.

4.

4.1. Die Bezahlung des Transportes muss entweder vor Transportbeginn auf eines unserer Konten erfolgt sein bzw. ist vor dem Abladen am

Ankunftsort in bar zu entrichten.

4.2. An unser Vertragsangebot halten wir uns 14 Tage lang gebunden, gerechnet vom Angebotsdatum.

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